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   FG Köln, 19.12.2006 - 6 K 912/04   

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https://dejure.org/2006,6299
FG Köln, 19.12.2006 - 6 K 912/04 (https://dejure.org/2006,6299)
FG Köln, Entscheidung vom 19.12.2006 - 6 K 912/04 (https://dejure.org/2006,6299)
FG Köln, Entscheidung vom 19. Dezember 2006 - 6 K 912/04 (https://dejure.org/2006,6299)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzsteuerpflichtigkeit der Umsätze aus der Zellkultivierung durch ausländische Unternehmen; Begriff der Lieferungen eines Gegenstandes; Bedeutung einer Verschaffung der Verfügungsmacht; Durchführung von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Zellkultivierung und ...

  • Judicialis

    UStG § 3 Abs. 1; ; UStG § 3a Abs. 3; ; UStG § 3a Abs. 4 Nr. 3; ; RL 77/388/EWG Art. 9 Abs. 2 Buchst. e 3. Gedankenstrich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistung; Begriff des "Gegenstandes" i.S.d. UStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer - Leistung; Begriff des "Gegenstandes" i.S.d. UStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 959
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.11.1993 - VI ZR 62/93

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Organisationsverschulden,

    Auszug aus FG Köln, 19.12.2006 - 6 K 912/04
    Ergänzend zu den Ausführungen im Prüfungsbericht führte er aus, dass eine Lieferung im Sinne des § 3 Abs. 1 UStG ausscheide, da eine Lieferung von Körperbestandteilen anknüpfend an das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 09.11.1993 (VI ZR 62/93, BGHZ 124, 52, NJW 1994, 127) nicht möglich sei.

    In seinem zu den §§ 823, 847 BGB ergangenen Urteil vom 9. November 1993 (VI ZR 62/93, BGHZ 124, 52) hat der BGH zum Ausdruck gebracht, dass dies jedoch nicht gelten soll, wenn der entnommene Körperbestandteil nach dem Willen des Rechtsträgers zur Bewahrung der Körperfunktionen oder zu ihrer Verwirklichung später wieder mit dem Körper vereinigt, die Trennung der Körperteile vom Körper also nicht endgültig sein soll.

  • BFH, 05.06.2003 - V R 25/02

    Ort der sonstigen Leistung bei Testamentsvollstreckern

    Auszug aus FG Köln, 19.12.2006 - 6 K 912/04
    Denn dies würde voraussetzen, dass die Beratungsleistung zu den Leistungen gehörte, die hauptsächlich und gewöhnlich im Rahmen der in Art. 9 Abs. 2 Buchst. e 3. Gedankenstrich der RL 77/388/EWG bzw. in § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG genannten Berufe erbracht würde (BFH-Urteil vom 5. Juni 2003 V R 25/02, BStBl II 2003, 734).
  • EuGH, 06.03.1997 - C-167/95

    Linthorst, Pouwels en Scheres / Inspecteur der Belastingdienst/Ondernemingen

    Auszug aus FG Köln, 19.12.2006 - 6 K 912/04
    Der EuGH beschreibt in seinem Urteil vom 06.03.1997 Rs. C-167/95, UR 1997, 217 die Arbeiten an beweglichen Gegenständen als körperlichen Eingriff in bewegliche Gegenstände, der grundsätzlich nicht wissenschaftlicher oder intellektueller Natur ist.
  • FG Baden-Württemberg, 30.11.2000 - 14 K 124/99

    Abgrenzung von Leistungen wissenschaftlicher Art, wissenschaftlichen

    Auszug aus FG Köln, 19.12.2006 - 6 K 912/04
    Insoweit werde auch auf die umsatzsteuerliche Behandlung in Dänemark sowie das Urteil des Finanzgerichts BadenWürttemberg vom 30.11.2000, 14 K 124/99 zur Abgrenzung zwischen wissenschaftlichen Leistungen und wissenschaftlichen Beratungsleistungen verwiesen.
  • BFH, 01.04.2009 - XI R 52/07

    Steuerfreie Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin - Ort der Dienstleistung

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 959 veröffentlicht.
  • BFH, 05.04.2023 - V R 14/22

    Ermäßigter Steuersatz für Blut- und Gewebetransporte

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass getrennte Körperteile oder entnommene Körperflüssigkeiten mit der Trennung oder Entnahme zu beweglichen Sachen im Rechtssinne werden (FG Köln, Urteil vom 19.12.2006 - 6 K 912/04, EFG 2007, 959 zu entnommenen Knorpelzellen), die entsprechend § 953 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mit der Trennung bzw. Entnahme in das Eigentum desjenigen fallen, von dem sie abgetrennt oder entnommen wurden (vgl. hierzu Staudinger/C Heinze, Kommentar zum BGB, § 953, Rz 11, unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.11.1993 - VI ZR 62/93, BGHZ 124, 52, unter II.2.a).
  • FG Niedersachsen, 09.09.2009 - 5 K 211/04

    Inländische Umsatzsteuerpflichtigkeit von virologischen und serologischen

    Körperlich sind feste, flüssige oder gasförmige Sachen, die im Raum abgrenzbar sind (vgl. z.B. Stadie in Rau/Dürrwächter, Kommentar zum UStG, § 3 a Rz. 120; FG Köln , Urteil vom 19.12.2006 - 6 K 912/04, EFG 2007, 959).
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